Vermögensübertragung mit Edelmetallen – So einfach ist das
Vermögensübertragung mit Edelmetallen ist eine einfache Sache. Die finanzielle Vorsorge für Enkel, liegt den meisten Großeltern am Herzen. Während jedoch für Schenkungen an Kinder oder den Ehepartner nach § 16 Abs. 1 Nr. 1, 2 Erbschaftssteuergesetz (ErbStG) großzügige persönliche Freibeträge existieren, beträgt der Freibetrag für Schenkungen an Personen der Steuerklassen II nach § 16 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG nur 20.000 Euro. Physische Vermögensübertragung könnte hier die Lösung sein.
Bei der Übertragung von Sachvermögen gibt es nach § 13 ErbStG sogenannte sachliche Steuerbefreiungen. Diese ermöglichen quasi schenkungssteuerfreie Vermögensübertragungen über den persönlichen Freibetrag hinaus. Gemäß § 13 Abs. 3 S. 1 ErbStG muss jede Steuerbefreiung für sich angewendet werden. Daher können die im Gesetz bezeichneten Befreiungen auch parallel Anwendung finden. Sachliche Steuerbefreiungen können als vollständige sachliche Steuerbefreiungen oder quotale sachliche Steuerbefreiungen erfolgen.
Sachliche Steuerbefreiungen gibt es für Hausrat und andere bewegliche körperliche Gegenstände, Befreiung von einer Schuld, Unterhalt oder Ausbildung und übliche Gelegenheitsgeschenke. Nicht darunter fallen nach § 13 Abs. 1 S. 1 ErbStG unter anderem Zahlungsmittel, Wertpapiere, Münzen, Edelmetalle, Edelsteine oder Perlen. Soweit die Theorie.
Die Übertragung von Geld oder Sachvermögen kann über dokumentierte Transaktionen erfolgen. Eine Überweisung zum Beispiel kann zur Übertragung von Geld getätigt werden. Allerdings kann Geld natürlich auch in Bar übertragen werden. Genauso verhält es sich mit Edelmetallen. Diese können durch Transaktion aus einem Depot ins andere erfolgen oder aber man gibt einfach einen Barren physischen Goldes aus einer Hand in die andere.
Doch nicht nur die Schenkung von Barren kann sehr diskret sein. Auch Schmuck, Kunst oder das sprichwörtliche Tafelsilber lässt sich recht einfach übertragen. Entscheidend ist dabei, dass dies zu Lebzeiten geschieht. Tritt der Erbfall ein, erfolgt in der Regel eine Vermögensaufstellung und Papier ist bekanntlich geduldig.
Der Vorteil physischer Werte bei der Vermögensübertragung mit Edelmetallen liegt auf der Hand. Wer soll nachvollziehen, wenn einzelne Stücke einfach weitergegeben werden? Selbst der private Verkauf ist nicht mehr nachvollziehbar. Insofern sind Edelmetalle auch eine sinnvolle Anschaffung, wenn es um die Vermögensübertragung mit Edelmetallen geht.
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